„Wer nicht kämpft, hat schon verloren. 

Ich kämpfe für Sie.“

Dietmar Cyrus
Ihr Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht

STRAFRECHT

Egal, ob Vorladung, Strafbefehl, Anklage oder Ladung zur Hauptverhandlung. Ich stehe Ihnen in allen Fragen des Strafrechts zur Seite.

VERKEHRSSTRAFRECHT

Von der Polizei angehalten oder in eine Verkehrskontrolle geraten? Bei Fahrerflucht, Trunkenheitsfahrt oder anderen Vorwürfen kämpfe ich für Sie und Ihren Führerschein.

VERKEHRSRECHT

Zu schnell gewesen, eine rote Ampel übersehen, den Abstand nicht eingehalten oder mit Handy am Steuer erwischt? Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Ich stehe an Ihrer Seite und vertrete Sie.

Ich kämpfe für Ihr Recht.

Herzlich Willkommen bei Fachanwalt Dietmar Cyrus – Ihrem Spezialisten für Strafrecht und Verkehrsrecht direkt in der Hamburger Innenstadt am Mönckebergbrunnen.

Haben Sie eine Vorladung, eine Anklage oder einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann sollten Sie schnell handeln und sich einen Fachmann an Ihre Seite holen. Ohne juristisches Know-How kann man sich schnell im Paragrafendschungel verlaufen und dies oftmals mit katastrophalen Folgen. Ich übernehme für Sie das Ruder und leite alles in geordnete Bahnen.

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So kann ich Ihnen zum Beispiel eine unangenehme Vernehmung bei der Polizei ersparen. Durch meine berufliche Erfahrung weiß ich, wo die Tücken liegen und worauf ich achten muss. So kann ich verhindern, dass auch nach Verfahrensabschluss noch weitere unangenehme Folgen und eventuelle Folgekosten auf Sie zukommen. Darum gilt auch: Je früher, desto besser! Holen Sie mich als Spezialist möglichst früh an Ihre Seite. Ich garantiere Ihnen noch am gleichen Tag eine persönliche Kontaktaufnahme und schnelle Hilfe in jeder Situation. Egal, wie unangenehm Ihnen Ihr Vorwurf ist: Sie können sich vertrauensvoll an mich wenden. Ich unterliege der absoluten anwaltlichen Verschwiegenheit.

Als erfahrener Strafverteidiger steht mir zudem das wichtigste und zugleich notwendigste Werkzeug zur Verfügung: Die Akteneinsicht. Hierbei erhalte ich die komplette Verfahrensakte und habe die Möglichkeit, Zeugenaussagen oder andere Beweise für Sie einzusehen. Akteneinsicht erhalten aber nur Anwälte, das Gericht und die Staatsanwaltschaft. Anhand dieses Wissens kann die beste Verteidigung ausgearbeitet werden. Ohne Akteneinsicht gleicht das Verfahren einem Blindflug, da zwar der Vorwurf, nicht jedoch belastende oder auch entlastende Beweise bekannt sind. Durch das Einbringen von gezielten Beweisanträgen können so zum Beispiel Zeugenaussagen überprüft und möglicherweise widerlegt werden. Vermeiden Sie Nachteile und schaffen Sie Chancengleichheit, indem Sie sich Ihren Fachmann ins Boot holen. Mit meiner jahrelangen Erfahrung kann ich durch das Stellen an diversen Verfahrensschrauben das Verfahren für Sie positiv beeinflussen.

Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht setze mich schnell und vertrauensvoll für Ihr Anliegen ein. Mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung und mehr als 6000 erfolgreich erledigten Verfahren gebe ich Ihnen eine realistische Einschätzung Ihres Anliegens und kann Sie auf Ihr Anliegen zugeschnitten vertreten. Denn die beste Verteidigung ist immer individuell! Das Ziel ist immer das bestmögliche Ergebnis, wie etwa eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch, für Sie zu erreichen. Egal ob Hamburg, Lübeck oder München – ich helfe Ihnen bundesweit.

Faire & transparente Kosten.

Viele Menschen scheuen den Gang zum Anwalt. Grund hierfür ist der weitverbreitete Irrtum, dass Rechtsanwälte eine große finanzielle Belastung darstellen und die anwaltliche Verteidigung schnell mehrere tausend Euro kosten kann. Das muss jedoch nicht sein.

In einem ersten Gespräch erhalten Sie von mir eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Anliegens. Für dieses erste Gespräch – unabhängig ob in einem persönlichen Gespräch oder telefonisch – entstehen Ihnen keine Kosten. Neben der rechtlichen Bewertung gebe Ihnen eine verbindliche Übersicht über die entstehenden Kosten. Transparenz ist dabei das oberste Gebot.

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Gesetzliche Gebühren

Grundsätzlich bemessen sich die Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Im RVG ist detailliert vorgeschrieben, für welche Tätigkeiten der Anwalt in welchem Umfang seine Gebühren erhält. Bei einem ersten Beratungsgespräch werde ich Ihnen ausführlich erklären, welche gesetzlichen Gebühren anfallen würden und mit welchem Kostenrisiko Sie rechnen müssen. Entscheidender Faktor für die Gebührenbestimmung ist hierbei unter anderem Umfang und Schwierigkeit der Angelegenheit.

Kostenkontrolle durch Honorarvereinbarung

Um Ihnen eine volle Kostenkontrolle zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit ein Pauschalhonorar mit mir zu vereinbaren. Hierbei wird in der ersten Besprechung ein Festbetrag vereinbart. Sie wissen somit von Anfang an, wie hoch der finanzielle Aufwand sein wird. Durch die Vereinbarung von Pauschalbeträgen für die jeweiligen Verfahrensabschnitte zahlen Sie nur für die Etappen, in denen ich Sie auch tatsächlich vertrete. Selbstverständlich nehme ich bei der Vereinbarung eines Pauschalhonorars Rücksicht auf Ihre persönlichen Verhältnisse.

Kostenkontrolle durch Zeithonorar

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Vereinbarung eines Zeithonorars. Dabei wird die geleistete Arbeit minutengenau abgerechnet. Hier erhalten Sie von mir regelmäßig Übersichten mit meinen geleisteten Tätigkeiten. Selbstverständlich nehme ich auch hier Rücksicht auf Ihre persönlichen Verhältnisse.

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kläre ich gerne für Sie, ob und in welcher Höhe diese für die Kosten aufkommt. Sämtlichen Schriftverkehr mit der Versicherung übernehme ich für Sie.

Pflichtverteidigung

Bei gewissen Konstellationen ist es möglich, dass Sie mich als Pflichtverteidiger an Ihre Seite gestellt bekommen. In diesen Fällen übernimmt zunächst die Staatskasse die für die anwaltliche Verteidigung anfallenden Kosten. Gerne prüfe ich, ob diese Voraussetzungen vorliegen. Sollten Sie bereits ein Schreiben vom Gericht erhalten haben und einen Pflichtverteidiger benennen dürfen, so stehe ich Ihnen gerne als Verteidiger zur Verfügung.

ERFahrung

Mit mehr als 6000 durchgeführten Verfahren bundesweit in über 20 Jahren als Anwalt verfüge ich über ein besonderes juristisches Know-How.

kompetenz

Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich Spezialist mit besonderem Fachwissen im Bereich des Strafrechts und Verkehrsrechts.

leidenschaft

Ich kämpfe für Sie! Denn Jeder hat das Recht auf eine individuelle und bestmögliche Verteidigung.

erfolg

Durch mein Fachwissen kann ich für Sie die entscheidenden Stellschrauben beeinflussen und erreiche für Sie das optimale Verfahrensergebnis.

Vertrauen & Verschwiegenheit

Ein strafrechtlicher Vorwurf ist oft sehr belastend. Nicht selten ist es den Betroffenen unangenehm, hierüber zu sprechen. Besonders schwer fällt es dann natürlich, sich gegenüber einer fremden Person zu äußern.

Der Anwalt

Um eine optimale Verteidigung zu gewährleisten, muss zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten ein Vertrauensverhältnis bestehen. Der Mandant muss dem Anwalt gegenüber offen sein, nur so können unliebsame Überraschungen verhindert werden. Der Rechtsanwalt ist Ihnen gegenüber loyal und unterliegt der absoluten Verschwiegenheit. Er wird nie Informationen an Dritte herausgeben, es sei denn, dass Sie dies ausdrücklich wünschen. Auch an Familienmitglieder werden nur Informationen gegeben, wenn Sie dies ausdrücklich genehmigen. Ferner bleibt Ihr Anwalt auch Ihr Anwalt. Wünscht jemand, der in der gleichen Sache beteiligt ist, die Vertretung durch Ihren Anwalt, so wird dieser den Auftrag selbstverständlich nicht annehmen.

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Das Team

Ihr Anwalt kann die anfallende Arbeit normalerweise nicht allein bewältigen. Aus diesem Grund beschäftigt er fachkundige Kräfte, die eine umfangreiche Ausbildung abgeschlossen haben und fortlaufend weitergebildet werden. Sämtliche Angestellte unterliegen ebenso wie Ihr Anwalt der gesetzlichen Schweigepflicht und sind sorgfältig ausgewählt. Das Personal steht unter dauerhafter Beaufsichtigung und wird ständig kontrolliert. Auf besonders sensible Daten erhält nur jahrelang beschäftigtes Personal Zugriff, sofern dies zur Aktenbearbeitung notwendig ist. Wünschen Sie die Geheimhaltung Ihrer Informationen, so erhält nur der Anwalt Zugriff hierauf.

Ihr Fall in guten Händen

Seien Sie sich sicher, dass Ihre Informationen in guten und verschwiegenen Händen sind. Ein vertrauensvolles Verhältnis zu Ihrem Anwalt ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Verteidigung.

anwalt oder fachanwalt?

Die Qual der Wahl: Gehe ich zu einem „normalen“ Rechtsanwalt oder beauftrage ich einen Fachanwalt für mein rechtliches Problem? Viele missverstehen hierbei die Bezeichnung des Fachanwalts und denken, dass die Fachspezialisierung bedeutet, der Anwalt würde nur in äußerst schwierigen Verfahren gegen eine hohe Entlohnung arbeiten. Der Fachanwaltstitel ist jedoch vielmehr ein Qualitätssiegel.


Rechtliche Bestimmungen

Als Fachanwalt darf sich nicht jeder Anwalt bezeichnen. Der Titel „Fachanwalt“ wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer vergeben. Die Rechtsanwaltskammer verlangt hierbei besondere und umfangreiche Kenntnisse eines Rechtsanwalts in einem bestimmten Rechtsgebiet: Zunächst muss der Anwalt einen Lehrgang absolvieren, bei dem in 120 Stunden überdurchschnittliche rechtliche Kenntnisse vermittelt werden. Der Lehrgang wird mit mehreren mehrstündigen Klausuren abgeschlossen.

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Außerdem muss der Anwalt nachweisen, dass er eine überdurchschnittliche Anzahl an Verfahren in dem Rechtsgebiet bearbeitet und mindestens eine hohe zweistellige Zahl an Hauptverhandlungen vor höheren Gerichten absolviert hat. Erst nach Prüfung der über das durchschnittliche Maß weit herausgehenden Voraussetzungen erteilt die Rechtsanwaltskammer den Titel. Ein Fachanwalt punktet also durch sein fachspezifisches Detailwissen und vielseitige Erfahrung.

Laufende Fortbildung

Ferner ist der Fachanwalt verpflichtet, sich laufend weiterzubilden, um somit rechtliche Änderungen immer zu kennen. Diese Fortbildungspflicht, die jedes Jahr mindestens 15 Stunden beträgt, wird von der Rechtsanwaltskammer überprüft. Erfüllt ein Anwalt seine Fortbildungspflicht nicht, kann ihm der Fachanwaltstitel entzogen werden. Somit wird garantiert, dass die besonderen Kenntnisse fortlaufend auf dem neusten Stand sind.

Ihr Fachmann mit Gütesiegel

Während Anwälte nach Aufhebung des Werbungsverbots weitgehend frei sind, sich selbst als Fachmann oder Spezialist zu bezeichnen, erhält den Fachanwaltstitel nur, wer wirklich ein spezialisierter Anwalt auf seinem Rechtsgebiet ist. Holen Sie sich jetzt Ihren geprüften Fachmann an Ihre Seite. Als Spezialist berate ich Sie gerne!


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Über

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24 Stunden

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Erreichbarkeit

Schnelle Hilfe ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Vertretung! Aus diesem Grund ist die Fachanwaltskanzlei Cyrus rund um die Uhr an jedem Tag im Jahr telefonisch erreichbar. So kann bei dringenden Fällen wie Verhaftungen oder Durchsuchungen sofort reagiert werden. Eine schnelle Terminvergabe und eine flexible Termingestaltung auch in den Morgen- und Abendstunden ermöglicht ein schnelles und effektives Einschreiten.

lage

Durch eine zentrale Lage mitten in der Hamburger Innenstadt zwischen Hauptbahnhof und Rathaus direkt am Mönckebergbrunnen erreichen Sie die Kanzlei der Fachanwaltskanzlei Cyrus sowohl mit dem Auto als auch mit dem Öffentlichen Nahverkehr schnell und einfach. Es befinden sich mehrere Parkhäuser in der Umgebung. Anfahrtshinweise erhalten Sie [hier.]

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